Stand 2018

Natur- und Artenschutz

Wohnraum für alle - auch für Tiere und Pflanzen

Aus Langenargen verschwundene Brutvogelarten (Bildquellen: Nabu Fotoclub)

 

Die "Höhe" - ein besonderer Lebensraum

 

Auf dem Flurstück „Höhe“ befinden sich geschützte Biotope, artenreiche extensive Offenland- und Magerwiesenbereiche, verschiedene Gehölze und eine Streuobstwiese. Die Streuobstwiese dient als Ausgleichsmaßnahme für eine angrenzende Bebauung vor rund 10 Jahren der Kompensation umfangreicher Verluste an Lebensräumen in Wiesen, Gehölzen und Obstbäumen.


Die „Höhe“ ist großenteils Landschaftsschutzgebiet und liegt im Umfeld weiterer Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiet, Naturraum Schussenmündung, Naturschutzgebiet Eriskircher Ried, Lanschaftschutzgebiete „Württembergisches Bodenseeufer“ und „Tettnanger Wald mit angrenzender Feldflur“). Dieser Bereich und seine Umgebung sind ein überregional bedeutendes Quartier für Zugvögel. Aktuelle Daten weisen bis zu 280 Vogelarten auf, die diese Flächen aufsuchen. Nach Angaben der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Bodensee (OAB) werden im Herbst Tagessummen von bis zu 30000 Individuen gezählt, welche zwischen Tettnanger Wald und dem Bodenseeufer in Richtung Eriskircher Ried ziehen.


Die „Höhe“ ist auf Grund ihrer Lage und Eigenschaften in besonderem Maße Lebensraum für jene Arten, welche sowohl Wald und Gehölz als auch extensive Offenlandbereiche benötigen. Sie hat eine hohe Bedeutung als Nahrungshabitat, da entsprechende geeignete Flächen in der intensiv landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Umgebung nur noch in sehr geringem Umfang vorhanden sind.

 

Artenvielfalt und Artenschutz

 

Das Gebiet ist ein wichtiges Trittsteinbiotop und Lebensstätte von mehreren FFH-Anhang-II- und Anhang-IV-Arten, nach § 44 BNatSchG streng geschützten Vogelarten, sowie besonders geschützten europäischen Brutvogelarten. Darunter fallen mehrere Fledermausarten, wie z.B. die FFH-Anhang-II-Arten Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr sowie Braune Langohren, Kleine Bartfledermäuse, Wasserfledermäuse u.a.. Zu diesen Arten gibt es im näheren Umfeld zahlreiche Nachweise laktierender Weibchen in der Wochenstubenzeit. Bei den Vogelarten sind zunächst die streng geschützten Brutvogelarten Grau- und Grünspecht, Wendehals, Waldohreule oder Turmfalke zu nennen. Betroffen sind aber zahlreiche weiter Arten, wie Gelbspötter, Bluthänfling, Kuckuck, Grauschnäpper, Baumfalke sowie eine bedeutende Mehlschwalbenkolonie. Darüber hinaus finden sich auf der Höhe geschützte Käfer (z.B. Hirschkäfer), Insekten, Amphibien und Reptilien (z.B. Eidechse).

 

Artenschwund

 

Infolge des Verschwindens von Offenlandhabitaten und halboffenen Habitaten ist auch in Langenargen ein erheblicher und tragischer  Artenschwund zu beobachten. Die in den 80er und 90er Jahren noch regelmäßig vorkommenden Brutvogelarten Kiebitz, Feldlerche, Wachtel, Neuntöter, Trauerschnäpper, Grau- und Goldammer, Gartenrotschwanz oder Baumpieper sind aktuell nicht mehr als Brutvögel nachweisbar. Die nach der aktuellen Roten Liste (LUBW 2016) Baden-Württemberg als stark gefährdet eingestuften Brutvogelarten Bluthänfling, Feldschwirl, Gelbspötter, Grauspecht, Kuckuck, Wendehals und als gefährdet eingestuften Brutvogelarten Fitis, Pirol und Rohrammer sind nur noch mit einzelnen Brutpaaren nachweisbar. Der Erhalt dieser restlichen lokalen Populationen wird nur durch den gesamten Erhalt der wenigen noch vorhandenen Resthabitate und deren (z.T. schon stark eingeschränkten) Lebensstätten möglich werden.


Dieser Rückgang zeigt stellvertretend den generellen Zustand bzw. die Verschlechterung der Artenvielfalt auf. Dem baden-württembergischen Umweltbericht 2015 (LUBW 2015) ist zu entnehmen, dass von 14 Indikatorarten 10 Arten eine Abnahme aufzeigen. Die Bestände von Feldvogelarten wie Goldammer, Feldsperling oder Feldlerche nehmen landesweit kontinuierlich ab. Das politisch definierte Ziel ist jedoch, den Rückgang der Biodiversität in den Agrarökosystemen zu stoppen und für typische Arten der Agrarlandschaft einen Aufwärtstrend zu erreichen (MLR 2013 in LUBW 2015).

 

Ein wichtiges Bindeglied


Raumplanerisch ist die „Höhe“ Teil einer Grünverbindungsachse zwischen Bodenseeuferbereich und Hinterland und hat die Funktion einer Grünzäsur welche zum einen der Biotopvernetzung dient, zum anderen aber auch eine „Gürtelbebauung“ entlang des Bodensees verhindern soll (vgl. Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Bodenseeuferplan)