Stand 2018

Informationen und Hintergründe

 

Auf dieser Seite finden Sie umfassende Hintergrundinformationen, die weiter ergänzen und pflegen werden.

 

Unsere beiden Info-Flyer zur schnellen Übersicht können Sie hier herunterladen oder anschauen:

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Information zum Bürgerentscheid am 18. März 2018
Flyer_Hoehe_Buergerentscheid-2018.pdf
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Bauen im geschützten Grünbestand

 

Ziel der Gemeindeverwaltung ist die Errichtung von Mehrfamilien- und Reihenhäusern auf einer Streuobstwiese und Ausgleichsfläche des Flurstücks „Höhe“ am Mooser Weg.

Weitere Informationen: Bebauungsplan Mooser Weg

 

Dies widerspricht dem im Jahr 2000 einstimmig gefassten Gemeinderatsbeschluss, auf dem 5,6 ha großen Flurstück "Höhe" dauerhafte einen unbebauten Grünbestand zu erhalten als

  • Lebensstätte von Pflanzen und Tieren
  • bedeutenden Erholungsraum
  • sowie als wesentlicher Teil einer landschaftlichen Grünverbindung zwischen Bodensee und Hinterland

Weitere Informationen: Geschützter Grünbestand Höhe

 

Planungen im Bereich des Grünbestands "Höhe"
Planungen im Bereich des Grünbestands "Höhe"

Zur geplanten Wohnbebauung kommen weitere Planungen und Eingriffe hinzu: Lagerplatz-, Gemeinbedarf- und Sonderbauflächen (siehe Abbildung). Hierdurch geht die "Höhe" insgesamt als Grünbestand verloren.

Weitere Baumaßnahmen entstehen durch die damit erforderlichen Zufahrtsstraßen, wie etwa die kostspielige geplante Verlegung des "Mooser Wegs".

Weitere Informationen: Weitere Planungen

 

Für die Bebauung am Mooser Weg wurde das beschleunigte Verfahren nach §13b BauGB gewählt, einem umstrittenen Gesetz, gegen das eine Beschwerde bei der EU vorliegt. Denn das Gesetz beschränkt die Mitbestimmung der Bürger und verzichtet auf Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen. Demokratische Mitbestimmung und Naturschutz sind bei diesem Gesetz auf der Verliererseite.

Weitere Informationen: Beschleunigtes Verfahren

 

Da die Gemeinde beschlossen hat, Ausgleichsmaßnahmen künftig durch den Kauf von Ökopunkten abzugelten, statt vor Ort Naturräume zu entwickeln, verliert Langenargen noch weiter an Natur- und Erholungsräumen.

Weitere Informationen: Eingriffsregelung

 

Naturraum für Mensch, Pflanze und Tier

 

Der Satzungstext für den "Geschützten Grünbereich Höhe" bescheinigt der Fläche eine sehr hohe Bedeutung für das Landschaftsbild und für die Erholungsnutzung. Die Streuobstwiese am Mooser Weg ist der optische Übergang vom Ortsrand in die freie Landschaft und erlebbare Natur im Nahrerholungsbereich. Die Fläche hat einen besonderen Wert für das Ortsbild und damit für die Bürger und Gäste Langenargens.

 

Der Verlust an naturnahen Grünflächen und Lebensräumen schreitet leider auch in Langenargen immer weiter voran und damit auch die Gefährdung und der Verlust von Tier- und Pflanzenarten. Artenschwund ist eines der ganz großen Probleme unserer Zeit. Die Zielsetzungen des "Geschützten Grünbestands" sind heute dringender denn je.

 

Im Umfeld der "Höhe" berühren sich verschiedene Schutzgebiete. Mit ihrer Magerwiese, den Gehölzgruppen und Hecken und der Streuobstwiese am Mooser Weg ist das Flurstück ein wichtiges ökologisches Refugium und Bindeglied. Die Streuobstwiese hat als Ausgleichsfläche für "Gräbenen V" die wichtige Aufgabe, damalige Eingriffe in die Natur zu kompensieren. Die "Höhe" ist Lebensraum, für mehrere streng geschützte Vogel- und Fledermausarten, aber auch Käfer, Amphibien und Reptilien. Die vielseitige und üppige Flora der Streuobstwiese bietet zahlreichen Insekten Nahrung und Lebensraum, gerade auch in der blütenarmen Zeit im Hochsommer. Zudem stellt sie einen wichtigen Nahrungs- und Rastplatz für den Vogelzug im Herbst dar.

Weitere Informationen: Natur- und Artenschutz

 

Wohnraumentwicklung auf besser geeeigneten Flächen

 

Warum also nicht auf anderen Flächen bauen?

Bereits die laufende Flächennutzungsplanung zeigt, dass dies möglich ist, aber auch Insider, die mit den Planungen vertraut sind, bestätigen dies.

Weitere Informationen: Flächennutzungsplanung

 

Als Trugschluss zu sehen ist, dass auf der Höhe "schnell und günstig" gebaut werden könne. Denn einerseits sind erhebliche Nachzahlungen für die Nutzungsänderung an den Bund zu leisten, da dieser die Fläche im Jahr 2002 nur zur Grünlandnutzung günstig verkauft hatte. Zum anderen muss die vorhandene Ausgleichsfläche erneut geschaffen und damit ein zweites mal bezahlt werden.

Wer in ökologisch sensiblen Bereichen baut, hat zudem ein hohes Risiko, dass die gesetzlich vorgeschriebene Behandlung des geplanten Eingriffs zu langjährigen Verzögerungen führt. Werden die Bürger nicht frühzeitig in die Planungen mit einbezogen, wie es im "beschleunigten Verfahren" leider der Fall ist, riskiert man unnötige Planungsfehler und Widerstand.