Stand 2018

Die Eingriffsregelung zum Schutz der Natur

Vermeiden - Vermindern - Ausgleichen

 

Hinter der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, v.a. §§ 14 und 15) und des Baugesetzbuches (BauGB, v.a. §§ 1a und 35) steht die Grundidee eines generellen Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Hierfür dienen die Prinzipien: Vemeiden - Vermindern - Ausgleichen.

(Details siehe z.B. unter BfN, LUBW, WikipediaGesetze im Internet)

 

Vermeiden und Vermindern

 

Vermeiden und Vermindern heißt auch, Alternativen aufzuzeigen und abzuwägen. Für die Bebauungsplanungen auf dem Grünbereich "Höhe" wurden bislang keine Alternativvorschlage von der Gemeindeverwaltung vorgelegt, obwohl es zahlreiche Alternativen gibt.

(siehe z.B. Flächennutzungsplanung)

 

Ausgleichen

 

Die Gemeinde Langenargen nimmt mit dem "beschleunigten Verfahren" nach § 13b BauGB ein vorübergehendes, sehr umstrittens Gesetz in Anspruch, wodurch für den Eingriff auf der Höhe keine Ausgleichsmaßnahme nötig wäre. (siehe Beschleunigtes Verfahren)

 

Allerdings befindet sich auf der überplanten Fläche am Mooser Weg eine Ausgleichsmaßnahme für das frühere Baugebiet Gräbenen V. Diese müsste ausgeglichen werden. Laut Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 28.9.2015 ist vorgesehen, dass der Ausgleich nicht in Langenargen erfolgt, sondern durch den Kauf von Ökopunkten:

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Kurzprotokoll zur Gemeinderatssitzung vom 28.9.2016
In TOP 8 wird der Kauf von Ökopunkten von der ReKo-Gesellschaft behandelt
2015-09-28_ReKo_Top8.pdf
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Für Langenargen bedeutet dies einen Verlust an Natur- und Erholungsflächen sowie Kosten durch die wiederholte Finanzierung einer Ausgleichsmaßnahme.

 

ReKo - Der Handel mit Ökopunkten

 

Die Regionale Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) wurde 2014 gegründet, um es den beteiligten Gemeinden zu ermöglichen, den Ausgleich für Baumaßnahmen weit entfernt vom Ort des Eingriffs zu erbringen.

 

Diese Regelung ist eigentlich für "regional bedeutende Vorhaben” wie Straßenbauprojekte vorgesehen, und hierfür vielfach sicherlich sinnvoll.

Für die kommunale Bauleitplanung sollte der Ausgleich eigentlich aber weiterhin im Umfeld vor Ort erfolgen.

 

Für Gemeinden wie Langenargen ist es jedoch sehr attraktiv, Ökopunkte zu kaufen, anstatt vor Ort für Ausgleich zu sorgen, da der Verkauf von Flächen in den seenahen Gemeinden sehr gewinnbringend ist.

Langenargen hat daher für die künftigen Bauvorhaben bereits Ökopunkte für ca. 320000 € erworben.

 

Kritik am Ökopunktehandel für die kommunale Bebauung

 

  • Verlust an Natur- und Erholungsflächen vor Ort und damit an Lebensqualität

  • Auch die touristische Attraktivität des Orts- und Landschaftsbildes leidet dadurch.

  • Ökologische funktionale Zusammenhänge werden im Ort nicht beachtet bzw. aufgelöst. Die Folge ist ein immer weiter voranschreitender Artenverlust.

  • Intransparenz: Die Bürger können kaum nachverfolgen, wo welcher Eingriff ausgeglichen wurde.

  • Die Nachhaltigkeit der Maßnahmen von Reko ist fragwürdig. Gemäß zugängiger Unterlagen gibt es eine lediglich “30 jährige Bindung”. Das ist für die Entwicklung von Naturräumen quasi "nichts".